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Darmstadt, 30. Juni 2010
Stagnierende Einbürgerungszahlen: Hindernisse beseitigen – Optionszwang abschaffen
Angesichts der weiterhin viel zu niedrigen Zahl von Einbürgerungen fordert der Geschäftsführer des Interkulturellen Rates, Torsten Jäger, die Bundesregierung auf, bei Migrantinnen und Migranten vermehrt für die Einbürgerung zu werben, unnötige und überkommene Einbürgerungshindernisse wie das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit zu beseitigen und den Optionszwang für in Deutschland geborene Kinder nichtdeutscher Eltern aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen.
„Die Einbürgerung der dauerhaft in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten liegt politisch, ökonomisch und sozial im deutschen Interesse“, erklärte Jäger. Diese zwischenzeitlich von verantwortlichen Politikerinnen und Politkern aller Parteien geteilte Erkenntnis muss endlich in konkrete Politik umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, bei Migrantinnen und Migranten für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit zu werben. Das kann nur dann erfolgreich sein, wenn
- das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht aufgegeben und regelmäßig die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert wird,
- Restriktionen wie z. B. die Verschärfung der Voraussetzungen für junge Erwachsene zurückgenommen und die mit der Einbürgerung verbundenen Gebühren deutlich reduziert werden und
- öffentlichkeitswirksame Kampagnen in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einladen.
„Darüber hinaus“, so Jäger, „muss der Optionszwang für Kinder nichtdeutscher Eltern ersatzlos aus dem Staatsangehörigkeitsrecht gestrichen werden. Es ist schlicht unsinnig, einerseits geringe Einbürgerungszahlen zu beklagen und andererseits Kinder, die bereits seit ihrer Geburt Deutsche sind, durch den Optionszwang mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit zu bedrohen.“
Jäger wies darauf hin, dass auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration dazu auffordert, den Optionszwang auszusetzen und den Betroffenen auf Antrag die doppelte Staatsangehörigkeit zuzusprechen.
